Donnerstag, 9. Dezember 2010

Mindestlohnunterschreitung ist kein Kavaliersdelikt

Vom Oberlandesgericht in Naumburg (Sachsen Anhalt) ist erstmals in Deutschland ein Arbeitgeber wegen nicht gezahlten Mindestlohn, vor Gericht verurteil worden. Im mittlerweile Revisionsprozess um nicht gezahlten Mindestlohn hat die besagte „Richtersammelstelle“ die Verurteilung eines Unternehmers zu einer Geldstrafe bestätigt. Die Richter wiesen damit seinen Einspruch gegen eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg zurück. Damit ist erstmals in Deutschland ein Unternehmer, der den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt hatte, wegen einer Straftat und nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt. Der angeklagte Unternehmer hatte von August 2004 bis Januar 2006 Osteuropäische Einwanderer als sogenannte Mini-Jobber für Monatslöhne zwischen 60 bis 170 Euro beschäftigt. Das Landgericht Magdeburg sah es zuvor jedoch als erwiesen an, dass die Reinigungskräfte zwei Wochen pro Monat in Zwölf-Stunden-Schichten arbeiten mussten. Der gezahlte Stundenlohn habe damit zwischen 1,79 Euro und weniger als einem Euro (!!!) betragen. Zu diesem Zeitpunkt lag übrigens, der gesetzliche Mindestlohn für Reinigungskräfte aber schon bei mindestens 7,68 Euro pro Stunde. Dem Gericht zufolge hätte den Arbeitern somit ein Lohn von rund 1.290 Euro zugestanden, so der Rechen-Schöffe Adam Riese! Leider verurteilten die Magdeburger Richter den Unternehmer bereits im Juli dieses Jahres nur zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro, da dieser Arbeitslohn vorenthalten und veruntreut habe, um seinen Gewinn zu maximieren. Der Unternehmer gilt nun als vorbestraft. Das Oberlandesgericht Naumburg hingegen, begründete seine Entscheidung im Revisionsverfahren damit, dass die Prüfung des Magdeburger Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe. Die Richter bestätigten aber zudem, dass für die Sozialversicherung ein Schaden in Höhe von rund 69.000 Euro entstanden ist, weil der Verurteilte die Beiträge nur aus dem tatsächlich gezahlten Lohn und nicht aus dem Mindestlohn gezahlt hatte. Denke mal, das nun eine Null mehr hinter den 1000€ Geldstrafe mehr als angebracht gewesen wären, oder was meint ihr? Oder noch besser wäre gewesen, man hätte ihn mal dazu verurteilt 2 Monate lang selber zu dem Lohn arbeiten zu müssen. Und natürlich auch in den besagten 2 Monaten, wirklich auch nur von diesem Arbeitslohn leben zu „dürfen“!!! Als Kulturtipp gebe ich euch heute mal das Märchen vom „Ach so großen Arbeitslohn in Deutschland“. Denn laut dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden, sind die Arbeitskosten in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren wesentlich langsamer als in den anderen EU-Staaten gestiegen. Während die Arbeitskosten zwischen 2000 und 2010 beispielsweise in den Niederlanden 39,0 Prozent zulegten, verteuerte sich die Arbeit in der deutschen Privatwirtschaft lediglich um 19,4 Prozent. Auch die Lohnnebenkosten erhöhten sich im letzten Jahrzehnt in keinem anderen EU-Land so langsam wie in Deutschland. Während die Statistiker in Deutschland ein Plus von 9,5 Prozent errechneten, ergab sich im EU-Durchschnitt ein Anstieg um 38,5 Prozent. Auch der Zuwachs der deutschen Bruttolöhne und Gehälter ist mit 22,4 Prozent Schlusslicht in der Tabelle der Statistiker. Die Arbeitskosten insgesamt, das sind übrigens Bruttolöhne und Gehälter plus Lohnnebenkosten, kletterten zum Vergleich am meisten im vergleichsweise armen Rumänien mit plus 485,4 Prozent, in Lettland (plus 207,4 Prozent), Estland (plus 153,5 Prozent) und Bulgarien (plus 138,2 Prozent). Soviel zur Mär vom billigem osteuropäischen Produktionsstandort! Den Blog habe ich übrigens diesmal mit den Bildern vom historischen Weihnachtsmarkt, auf der Wartburg garniert. Der ist wirklich noch Historisch und nicht hysterisch!!!

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