Mittwoch, 3. September 2008

Beschäftigung, Teil 2!

Gestern schrieb ich noch über den Spagat, über das arbeiten dürfen bis ins Alter hinein, aber nicht bis zum Umfallen. Und gestern ist dieses Thema im Raum Baden-Württemberg wieder knallharte Realität geworden. Denn dort saßen die Tarifverhandlungspartner von IG-Metall und Arbeitgeberverband Südwest-Metall wieder zusammen an einem Tisch. Genauer gesagt saßen sie nicht zusammen, sondern eigentlich mehr gegenüber, aber zuversichtlich das nach dem Platzen der letzten Verhandlungen vor 2 Monaten, nun in der 8. Runde eine Einigung über die geplante Altersteilzeit möglich ist.

Ein Knackpunkt bei den bisherigen Verhandlungen war unter anderem die Quote der Beschäftigten, die in Zukunft Anspruch auf Altersteilzeit haben sollen. Unsere Kollegen von der IG Metall forderten, dass die Beschäftigten von einem bestimmten Alter an in Altersteilzeit gehen dürfen. Die Obergrenze sollte bei fünf Prozent der Belegschaft eines Betriebes liegen. Die Arbeitgeber wollten ursprünglich den Anspruch auf belastete Arbeitnehmer und höchstens auf zwei Prozent der Mitarbeiter pro Betrieb begrenzen.

Eine Neuregelung der Arbeitsteilzeit ist nämlich notwendig, weil Ende 2009 der Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit wegfällt. Die Bundesagentur fördert die Altersteilzeit bislang, wenn der Arbeitgeber die frei werdende Stelle mit einem Auszubildenden oder einem Arbeitslosen wiederbesetzt. Ich glaube da wäre die ein oder andere Gesetzliche Bestimmung für uns Gewerkschafter sehr hilfreich, oder wie seht Ihr das?

Aber nun zum Ergebnis der Verhandlungen. Einen Anspruch auf Altersteilzeit sollen ab 2010 höchstens 2,5 Prozent der Belegschaft eines Betriebes bekommen, teilten die Tarifparteien mit. In Unternehmen, die Arbeitnehmer mit besonderen Belastungen beschäftigen, kann diese Quote auf vier Prozent steigen. Als besondere Belastung gelten zum Beispiel langjährige Schichtarbeit und Arbeit unter starken Umwelteinflüssen. (Gilt eigentlich Beschäftigung unter schwierigen Vorgesetzen auch als besondere Belastung?)

Das Einstiegsalter wird auf 61 Jahre angehoben, zudem muss der Arbeitnehmer mindestens zwölf Jahre in dem Betrieb beschäftigt gewesen sein. Bisher galt die Altersteilzeit-Regelung ab dem 57. Lebensjahr. Sowohl die Gewerkschaftsseite als auch die Arbeitgeber begrüßten den Kompromiss. Der Beschluss beweise die Gestaltungsfähigkeit der Tarifparteien, bewertete Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser die Einigung (so nennt man das Heute also, muss ich mir mal merken!). Der IG-Metall-Vorsitzende Berthold Huber sprach sogar von einem "arbeitsmarktpolitischen Meilenstein", von dem die ganze Gesellschaft profitiere. Wirklich ein Meilenstein, ein bedingt tragbarer Kompromiss, oder eine längst fällige Notwendigkeit?

…ob mal jemand wieder sich genötigt fühlt, einen Kommentar abzugeben???

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