Interessant dazu die Aussage von Wirtschaftsanalytiker Ray Wert: „Zukunftsorientiertes Denken sei für Amerikas Autoproduzenten schlicht ein Fremdwort. Die haben immer nur für die Gegenwart geplant. Sie gucken allenfalls auf die Verkaufszahlen für das nächste Vierteljahr, weiter reicht hier der Managerhorizont oft nicht. Langfristiges Denken: Fehlanzeige!“
Und weil die tollen Manager so gut gearbeitet haben und alle Zeichen der Zeit nicht erkannt haben, dürfen dann halt ein paar Tausende Arbeiter in der nächsten Zeit daheim bleiben. Somit brauchen sie auch nicht zur Arbeit zu fahren und schonen die Umwelt gleich doppelt. Klingt komisch, iss aber so!!! Soviel zum Lied: „Und kost’s Benzin (…..) wird schon gehen“!
Aber auch bei uns läuft im Moment alles nicht so richtig. Unsere Kollegen aus der Metallbranche haben ihren Streik über die Ausweitung der Altersteilzeit erst mal auf Freitag vertagt. Dann soll eine Endscheidung über einen möglichen Abschluss fallen. Also was sagt der Kaiser immer: „Schau mer ma!“
Ich habe in den letzten Tagen gemerkt, dass viele meiner Mitmenschen gar nicht richtig wissen was mit der Altersteilzeit eigentlich gemeint ist, bzw. was dahinter steckt. Also, für Euch alle zum Mitschreiben, damit Ihr es hinterher auch Euern Kollegen erklären könnt:
„Die Altersteilzeit wurde 1996 eingeführt. Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr haben seitdem die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum zwischen zwei und sechs Jahren zu halbieren und so gleitend in den Ruhestand zu wechseln. Dabei ist der Begriff Ruhestand oft irreführend: Die meisten Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, weiterhin Vollzeit zu arbeiten und dann frühzeitig in Rente zu gehen, anstatt über den gesamten Zeitraum in Teilzeit zu arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert die Altersteilzeit dann, wenn der frei werdende Arbeitsplatz durch die Einstellung eines Arbeitslosen oder die Übernahme eines Ausgebildeten wiederbesetzt wird. Das geltende Altersteilzeitgesetz läuft 2009 aus. Mit der Teilrente können Versicherte ebenfalls ihre Arbeitszeit ab dem 63. Lebensjahr bis zum Ruhestand reduzieren. Diese Leistung kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der vollen Altersrente bezogen werden. Da die Arbeitnehmer dabei sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben, können Rentenminderungen wegen des vorzeitigen Rentenbezugs ausgeglichen werden!“
Alles klar, Ihr wisst jetzt was gemeint ist? OK, dann kann ich ja jetzt aufhören auf der Tastatur herum zu hämmern. Bis die Tage!
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